Am nördlichen Rand einer Innschleife gelegen, war Mühldorf bis 1802 eine Exklave des Fürsterzbistums Salzburg in Bayern und diente vor allem im Mittelalter als wichtiger Handelsplatz. Sie liegt im Ausstrahlungsraum der westlich gelegenen Metropolregion München und im Bayerischen Chemiedreieck. Am nördlichen Rand einer Innschleife gelegen, war Mühldorf bis 1802 eine Exklave des Fürsterzbistums Salzburg in Bayern und diente vor allem im Mittelalter als wichtiger Handelsplatz. Die Stadt ist Mitglied im Städtebund Inn-Salzach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.254 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84453
Vorwahl
08631
Adresse der Stadtverwaltung
Website
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.